Die Bundesaufsichtsbehörden für das Finanzwesen haben die Kreditgeber gemeinsam daran erinnert, dass sie weiterhin Kredite vergeben können, die eine Hochwasserversicherung erfordern, auch wenn das National Flood Insurance Program (NFIP) nicht verfügbar ist. Die Institute müssen auch während des Ausfalls des NFIP die Anforderungen an die Feststellung der Überschwemmung, die Benachrichtigung der Kreditnehmer und die Risikomanagementprotokolle einhalten. Die Leitlinien klären auch die Nutzung privater Hochwasserversicherungsoptionen.